Hintergrund und Initiativtext

Im August 2024 reichte Franziska Herren und der Verein «Sauberes Wasser für alle» die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» ein. Die 112'736 Unterschriften kamen auch durch Sammelfirmen zustande, welche für die Unterschriften bezahlt wurden und bei denen Fälschungen aufgeflogen sind. Der gleiche Initiativkreis hat 2018 bereits die Trinkwasserinitiative eingereicht. Diese hatte zu weiten Teilen deckungsgleiche Ziele. Zur Trinkwasserinitiative sagte das Stimmvolk 2021 mit über 60 Prozent klar Nein.

Die neue Initiative verlangt einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent durch:

  • Ausrichtung von Produktion und Konsum auf pflanzliche statt tierischer Lebensmittel
  • Reduktion von Food Waste
  • Sicherstellung von Biodiversität, Bodenfruchtbarkeit sowie samenfestem Saat- und Pflanzgut
  • Förderung einer umwelt- und klimabewussten Land- und Ernährungswirtschaft

Konkret will sie die rot markierten Ergänzungen in der Bundessverfassung anbringen:

Art. 104a Ernährungssicherheit

1 Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln einschliesslich sauberen Trinkwassers schafft der Bund Voraussetzungen für:

a. die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes, der Biodiversität und der Bodenfruchtbarkeit sowie die Förderung von natürlichem, samenfestem Saat- und Pflanzgut;
abis. die Sicherung der Grundwasserressourcen für die nachhaltige Trinkwassergewinnung;
b. eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion;
c. eine auf den Markt ausgerichtete
und zugleich nachhaltige, klimabewusste Land- und Ernährungswirtschaft;
d. grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen;
e. einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln.

2 Der Bund strebt einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent an. Zu diesem Zweck trifft er insbesondere Massnahmen zur Förderung einer vermehrt auf pflanzlichen Lebensmitteln basierenden Ernährungsweise und einer darauf ausgerichteten Land- und Ernährungswirtschaft.
3 Bund und Kantone richten ihre Subventionen, die Förderung von Forschung, Beratung und Ausbildung sowie andere staatliche Anreize so aus, dass sie den Bestimmungen nach den Absätzen 1 und 2 nicht zuwiderlaufen.

Art. 74 Umwelt

Art. 74a Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität
1 Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität.
2 Der Bund lässt namentlich nicht mehr zu, dass die für die Gewässerqualität, die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität essenziellen, im Jahr 2008 vom Bundesamt für Landwirtschaft und vom Bundesamt für Umwelt als Umweltziele für die Landwirtschaft definierten Höchstwerte für Stickstoffverbindungen und Phosphor überschritten werden.

Art. 197 Ziff. 15 Übergangsbestimmungen zu den Art. 74a und 104a
1 Bund und Kantone erlassen ihre Ausführungsbestimmungen zu den Artikeln 74a und 104a Absatz 1 Einleitungssatz und Buchstaben a, abis und c sowie Absätze 2 und 3 innert fünf Jahren nach deren Annahme durch Volk und Stände.
2 Die Ausführungsgesetzgebung des Bundes regelt namentlich die Instrumente, die es ermöglichen, die neuen Vorgaben der Artikel 74a und 104a Absatz 1 Einleitungssatz und Buchstaben a, abis und c sowie Absätze 2 und 3 innert zehn Jahren nach deren Annahme zu erfüllen. Bezüglich des angestrebten Netto-Selbstversorgungsgrades legt das Gesetz auch Zwischenziele fest.
3 Die nötigen Anpassungen der landwirtschaftlichen Produktion sind sozialverträglich auszugestalten und werden vom Bund finanziell unterstützt.

Kontakt

Allianz gegen die Ernährungsinitiative
c/o Schweizer Bauernverband
Laurstrasse 10
5201 Brugg

Telefon: 056 462 51 11

E-Mail: info@ernaehrungsinitiative-nein.ch

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